Es genügte eine Minute, manchmal zwei, um den Angeklagten zu verurteilen. Johannes Thümmler – der Leiter der Gestapo in Kattowitz und Vorsitzende des polizeilichen Standgerichts – unterzeichnete mit leichter Hand Todesurteile gegen Menschen, die keinerlei Chance auf Verteidigung hatten. Er starb unbehelligt in der häuslichen Ruhe und erreichte ein Alter von 96 Jahren.
Ein eifriger Nationalsozialist, promovierter Jurist, ein vielversprechender Beamter der verbrecherischen Maschinerie des Dritten Deutschen Reiches. Bevor er nach Kattowitz kam, war er Gestapochef in Dresden und Chemnitz. In der Erinnerung der Opfer blieb er als gefühlloser Henker. Die auswärtigen Sitzungen des von ihm geleiteten Gerichts fanden im Block Nr. 11 des deutschen Konzentrationslagers Auschwitz statt.
Es waren mechanische Handlungen, keine echten Verhandlungen. Die Opfer, verdächtigt der antideutschen Tätigkeit, konnten lediglich ihre Personalien bestätigen und die Anklageschrift anhören, woraufhin ihnen das Todesurteil verlesen wurde. Wenige Minuten später starben sie durch deutsche Kugeln an der Todeswand. Und so ging es weiter – Stunde um Stunde, Verurteilter um Verurteilten. Auf diese Weise töteten die Deutschen allein während einer einzigen Sitzung des Standgerichts sogar mehrere Hundert Menschen.
Nach dem Krieg erklärte Thümmler, die Opfer hätten das Recht auf Verteidigung nutzen können, obwohl er in Wirklichkeit ihre Anwälte selbst bestimmte – und zwar aus dem Kreis anderer Gestapobeamter.
Wie der Täter erläuterte, seien Zeugen nicht vernommen worden, weil „es nicht nötig gewesen sei“, da sie ohnehin die Ergebnisse der Ermittlungen bestätigt hätten. „Eine Freilassung war praktisch ausgeschlossen“, betonte er.
Der Verbrecher entzog sich erfolgreich der Justiz. Zwei Jahre nach dem Krieg wurde er von den Amerikanern interniert, jedoch Ende 1949 bzw. Anfang 1950 wieder freigelassen. Der polnische Antrag auf Auslieferung Thümmlers wurde abgelehnt. Der Mann, der noch vor Kurzem über Leben und Tod entschieden hatte, arbeitete in leitenden Positionen, unter anderem in den optischen Werken der Firma Zeiss in Oberkochen (Baden-Württemberg).
Für seine Taten wurde er niemals verurteilt. Seit Ende der siebziger Jahre beschäftigte sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit dem Fall des deutschen Verbrechers. Das Verfahren wurde jedoch mangels Beweisen eingestellt.
Thümmler behauptete bis zu seinem Lebensende, unschuldig zu sein, und hielt daran fest, im „Namen des Gesetzes“ gehandelt zu haben. Er starb im Jahr 2002 in Eriskirch am Bodensee.
Text: Waldemar Roszczuk (CP), Institut für Nationales Gedenken, photo: David Lally (Public License)
